Aus der heutigen Times
Manhunt2 ist das erste Videospiel seit der Gründung des British Board of Film Classification (BBFC) im Jahr 1984, dem britischen Pendant zur USK, das nicht für den Markt zugelassen wird wegen des willkürlichen Sadismus mit dem das Töten motiviert und durchgeführt wird. Wer versucht das Spiel zu verbreiten kann mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und 20000 Pfund Geldstrafe rechnen, der Besitz hingegen ist nicht strafbar – am Zoll kann es bloß beschlagnahmt werden. Ähnliches wäre ohne Anpassungen auch dem Spiel Carmageddon im Jahr 1997 passiert.
In dem Artikel wird am Ende allgemein der Zusammenhang zwischen Spielen und realen Gewalthandlungen angesprochen, Verweise auf Amokläufe oder Forderungen nach generellen Verboten (siehe Beckstein) gibt es aber nicht.